23. Mai bis 6. Juni 2025
Ausstellung der Ergebnisse
Ausstellungstermine (jeweils 16.00 bis 18.00 Uhr):
Freitag, 23. Mai 2025
Montag, 26. bis Freitag, 30. Mai 2025
Montag, 2. bis Mittwoch, 4. Juni 2025
Freitag, 6. Juni 2025
Ausstellung der Ergebnisse
Ausstellungstermine (jeweils 16.00 bis 18.00 Uhr):
Freitag, 23. Mai 2025
Montag, 26. bis Freitag, 30. Mai 2025
Montag, 2. bis Mittwoch, 4. Juni 2025
Freitag, 6. Juni 2025
Jurierung der Wettbewerbe
Deutliches JA zur Überbauungsordnung. Die Vorlage wurde von den Stimmberechtigten der Stadt Bern mit 34'290 Ja - zu 6'440 Nein-Stimmen mit 84% Zustimmung deutlich angenommen.
Der Stadtrat stimmt der Vorlage zur Änderung der baurechtlichen Grundordnung zu.
Die Überbauungsordnung wird vom Gemeinderat verabschiedet.
Vom 15. Juni bis am 14. Juli 2023 liegt die Überbauungsordnung öffentlich auf.
Kantonale Vorprüfung UeO: Im Rahmen der kantonalen Vorprüfung prüft das Amt für Gemeinden und Raumordnung die Überbauungsordnung auf ihre Rechtmässigkeit und stellt der Planung insgesamt ein gutes Zeugnis aus.
Die Stadt Bern verabschiedet die entsprechende Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkung.
Entwurf UeO: In enger Zusammenarbeit zwischen Stadtplanungsamt und Grundeigentümerschaften sowie mit Unterstützung des Planungsteams und weiterer Fachplaner:innen wird der Entwurf der Überbauungsordnung formuliert.
Abschluss Masterplanung und Verabschiedung Basis-Eckwerte durch Gemeinderat: Der Masterplan bildet die Grundlage für die Ausarbeitung der grundeigentümerverbindlichen Überbauungsordnung.
Die Resultate aus der Testplanung werden öffentlich vorgestellt. Anschliessend werden die Beiträge der Testplanung ausgestellt und können besichtigt werden.
Abschluss Testplanung: Der Beitrag des Teams Salewski & Kretz setzt die Anforderungen aus Sicht des Beurteilungsgremiums am besten um und empfiehlt diesen als Grundlage für die Ausarbeitung des Masterplans.
Information Quartierbevölkerung über Testplanungs-Verfahren.
Start Testplanung: Im Rahmen der Testplanung befassen sich 3 interdisziplinäre Planungsteams mit der baulichen Umsetzung der Vision von Katharina Liebherr.
Werkstattgespräch mit Mietenden, Nachbar:innen, Quartierbevölkerung und -kommission.
Planungsvereinbarung A (Phase 1) zwischen den Grundeigentümerinnen und der Stadt: Mit dem Abschluss der Planungsvereinbarung A wird der Grundstein für den Planungsstart gelegt.
Erstkontakt mit der Stadt Bern. Am ersten Treffen mit dem Stadtpräsidenten und dem Stadtplaner wird die gegenseitige Absicht bekundet, das WIFAG-Areal im Sinne der Vision der Eigentümerin zu einem neuen Quartierbaustein zu entwickeln.